Statuten.
Auch beim TC Augst haben wir uns an Statuten und Reglemente zu halten. Trotzallem soll aber die Verhältnismässigkeit, d.h. Toleranz und Respekt, gewahrt werden.
Auch beim TC Augst haben wir uns an Statuten und Reglemente zu halten. Trotzallem soll aber die Verhältnismässigkeit, d.h. Toleranz und Respekt, gewahrt werden.
I. Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen „Tennisclub Augst“ (tca) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des ZGB. Der Verein hat Sitz in Augst und bezweckt die Pflege und Förderung des Tennissports. Der Tennisclub Augst ist Mitglied von Swiss Tennis.
II. Mitgliedschaft
Der Club besteht aus: ∗
∗ werden in den Vorliegenden Statuten Personen/Funktionen erwähnt, so sind diese geschlechtsneutral
Ehrenmitgliedern
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben. Sie werden auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ernannt. Sie sind von den Beiträgen befreit, jedoch stimm- und spielberechtigt.
Aktivmitgliedern
Aktivmitglieder sind spielberechtigt gemäss gültigem Spielreglement und an de GV stimmberechtigt:
Tagesspieler
Sind Spieler, die entsprechend dem Spielreglement spielberechtigt sind. Sie sind an der GV nicht stimmberechtigt; sie haben beratende Stimme.
Junioren
Junioren sind spielberechtigt gemäss gültigem Spielreglement. Sie sind an der GV nicht stimmberechtigt.
Passivmitgliedern
Werden vom Vorstand aufgenommen. Sie haben keinen Anspruch auf Spielberechtigung, sind jedoch bei allen Clubanlässen willkommen. An der GV haben sie beratende Stimme. Inaktive Mitglieder, d.h. Spieler, die temporär als Aktivmitglieder auf den Anspruch auf Spielberechtigung verzichten (Verletzung, Auslandaufenthalt, Familie) sind den Passivmitgliedern gleich gestellt.
III. Mutationen
Über die definitive Aufnahme entscheidet die nächste ordentliche GV, wobei Ortsansässige den Vorzug haben. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt.
IV. Vereinsorgane
Die Organe des Tennisclub Augst sind:
Die ordentliche Generalversammlung ist oberstes Organ des tca und hat alljährlich bis spätestens Mitte März stattzufinden. Sie wird vom Präsidenten mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Traktanden einberufen. Wenn dringende Geschäfte es erfordern, ist der Vorstand berechtigt, eine ausserordentliche GV einzuberufen. Sie muss auch einberufen werden, wenn mind. ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich unter Vorlegung einer Traktandenliste verlangen.
Jede Generalversammlung ist beschlussfähig. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr. Der Präsident stimmt mit und hat Stichentscheid bei Stimmengleichheit.
Alle Wahlen und Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie finden nur dann geheim statt, wenn es von einem Mitglied beantragt wird und dieser Antrag gutgeheissen wird.
Die Geschäfte der GV sind:
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann Anträge zur Traktandenliste stellen. Sie sind schriftlich 10 Tage vor der GV beim Präsidenten einzureichen.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und den von der GV gewählten, stimmberechtigten, 4 – 8 Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sowie der Präsident werden für 2 Jahre gewählt und sind wieder wählbar. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Er wird gebildet aus:
Der Vorstand leitet den Club und vertritt ihn nach innen und nach aussen. Er hat alle Befugnisse, die nicht einem andern Organ übertragen sind.
Insbesondere gehören zu seinen Aufgaben:
Der Vorstand kann nötigenfalls fremde Fachleute beiziehen.
Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident, oder der Vizepräsident, zusammen mit dem Aktuar, oder dem Kassier.
Für die Überprüfung der Kasse werden von der GV 2 Rechnungsrevisoren und ein Ersatz auf unbestimmte Zeit gewählt. Die Revisoren prüfen die gesamte Rechnungs- führung und unterbreiten der GV Bericht und Antrag. Die Jahresrechnung steht jedem Mitglied zur Einsichtnahme offen.
Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Pflichtenheft erfasst.
V. Finanzen
Die Mittel des Clubs bestehen aus:
Die Betriebsrechnung für die Ballonhalle wird getrennt geführt. Die Mittel werden separat ausgewiesen. Grundlage dafür bildet das Betriebsreglement.
Die Mitgliederbeiträge richten sich nach Mitglied Kategorien gemäss Art. II 2a – 2e. In den gleichen Kategorien bezahlen alle die gleichen Beiträge, welche durch die GV festgelegt werden.
Die Generalversammlung kann auf Antrag die Übernahme von Anteilscheinen für alle Mitglieder, ausser Junioren und Passivmitgliedern, obligatorisch erklären.
Das Spiel- und Geschäftsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Für Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen. Persönliche Haftung des Vorstandes oder der Mitglieder ist ausgeschlossen.
VI. Diverses
Für Unfälle und Schadenereignisse jeder Art auf dem Clubareal wird jede Haftung abgelehnt, unter Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Tennisclub Augst betrachtet sich als Dorfverein. Er ist bestrebt, seine sportlichen Aktivitäten im Rahmen des dörflichen Vereinslebens durchzuführen.
Der Tennisclub Augst fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten besonders den Tennisunterricht der Junioren und an den Schulen von Augst.
Die Auflösung des Clubs kann nur mit Dreiviertelmehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an einer eigens dazu einberufenen Generalversammlung beschlossen werden. Die Auflösungsversammlung beschliesst über die Verwendung über ein allfälliges Vereinsvermögen.
Die vorliegenden Statuten treten am 11.03.2011 gemäss Beschluss an der Generalversammlung gleichen Datums in Augst in Kraft.