Statuten.

Auch beim TC Augst haben wir uns an Statuten und Reglemente zu halten. Trotzallem soll aber die Verhältnismässigkeit, d.h. Toleranz und Respekt, gewahrt werden.

Statuten

Unter dem Namen „Tennisclub Augst“ (tca) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des ZGB. Der Verein hat Sitz in Augst und bezweckt die Pflege und Förderung des Tennissports. Der Tennisclub Augst ist Mitglied von Swiss Tennis.

Der Club besteht aus: ∗
∗ werden in den Vorliegenden Statuten Personen/Funktionen erwähnt, so sind diese geschlechtsneutral

Ehrenmitgliedern

Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben. Sie werden auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ernannt. Sie sind von den Beiträgen befreit, jedoch stimm- und spielberechtigt.

Aktivmitgliedern

Aktivmitglieder sind spielberechtigt gemäss gültigem Spielreglement und an de GV stimmberechtigt:

  • Einzelmitgliedern
  • Ehepaaren
    Als Ehepaar-Mitglieder gelten auch Konkubinatspaare (mit gleicher Wohnadresse).
  • Studenten/Jugendliche in Ausbildung
    sind Aktivmitglieder bis zum 25. Altersjahr, die vollzeitig in Ausbildung sind.

Tagesspieler

Sind Spieler, die entsprechend dem Spielreglement spielberechtigt sind. Sie sind an der GV nicht stimmberechtigt; sie haben beratende Stimme.

Junioren

Junioren sind spielberechtigt gemäss gültigem Spielreglement. Sie sind an der GV nicht stimmberechtigt.

  • Junioren 1 (16- bis 18-jährige)
  • Junioren 2 (bis 15-jährige)

Passivmitgliedern

Werden vom Vorstand aufgenommen. Sie haben keinen Anspruch auf Spielberechtigung, sind jedoch bei allen Clubanlässen willkommen. An der GV haben sie beratende Stimme. Inaktive Mitglieder, d.h. Spieler, die temporär als Aktivmitglieder auf den Anspruch auf Spielberechtigung verzichten (Verletzung, Auslandaufenthalt, Familie) sind den Passivmitgliedern gleich gestellt.

  • Eintrittsgesuche sind schriftlich, mittels Anmeldeformular, an den Präsidenten zu richten.Der Vorstand entscheidet an seiner nächsten ordentlichen Sitzung, provisorisch, über die Aufnahme des Gesuchstellers und setzt allfällige pro-rata-Jahresbeiträge fest.

    Über die definitive Aufnahme entscheidet die nächste ordentliche GV, wobei Ortsansässige den Vorzug haben. Der Entscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt.

  • Der Austritt eines Mitgliedes muss vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich dem Präsidenten mitgeteilt werden. Die finanziellen Verpflichtungen sind vorher zu regeln. Härtefälle vorbehalten, berechtigen Austritte während der Saison nicht zur Rückforderung von Jahresbeitragsanteilen. Beitragsänderungen berechtigen zum Austritt bis Ende März.
  • Kategorienwechsel sind ebenfalls vor Ende des Geschäftsjahres dem Präsidenten mitzuteilen.
  • Der Vorstand kann Mitglieder beim Vorliegen schwerwiegender Gründe suspendieren. Über den Ausschluss entscheidet die GV mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Die Organe des Tennisclub Augst sind:

  • die ordentliche Generalversammlung (GV)
  • die ausserordentliche Generalversammlung
  • derVorstand
  • die Revisoren

Die ordentliche Generalversammlung ist oberstes Organ des tca und hat alljährlich bis spätestens Mitte März stattzufinden. Sie wird vom Präsidenten mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der Traktanden einberufen. Wenn dringende Geschäfte es erfordern, ist der Vorstand berechtigt, eine ausserordentliche GV einzuberufen. Sie muss auch einberufen werden, wenn mind. ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich unter Vorlegung einer Traktandenliste verlangen.

Jede Generalversammlung ist beschlussfähig. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr. Der Präsident stimmt mit und hat Stichentscheid bei Stimmengleichheit.

Alle Wahlen und Abstimmungen werden offen durchgeführt. Sie finden nur dann geheim statt, wenn es von einem Mitglied beantragt wird und dieser Antrag gutgeheissen wird.

Die Geschäfte der GV sind:

  • Änderungen der Vereinsstatuten
  • Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der beiden Revisoren und eines Ersatzes
  • Mutationen
  • Abnahme der Jahresrechnung und Genehmigung des Budgets
  • Festsetzung der Jahresbeiträge unter Berücksichtigung der Finanzlage des Club
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann Anträge zur Traktandenliste stellen. Sie sind schriftlich 10 Tage vor der GV beim Präsidenten einzureichen.

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und den von der GV gewählten, stimmberechtigten, 4 – 8 Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder sowie der Präsident werden für 2 Jahre gewählt und sind wieder wählbar. Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Er wird gebildet aus:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Aktuar
  • Kassier
  • Spielleiter
  • Platzchef
  • Beisitzer / Clubwirt
  • Juniorenobmann

Der Vorstand leitet den Club und vertritt ihn nach innen und nach aussen. Er hat alle Befugnisse, die nicht einem andern Organ übertragen sind.

Insbesondere gehören zu seinen Aufgaben:

  • Durchsetzung der Statuten, Reglemente und Vereinsbeschlüsse
  • Regelung des Spielbetriebs gestützt auf ein Spielreglement
  • Anstellung und Beaufsichtigung des eventuell notwendigen Personals
  • Organisation von Turnieren und anderen Veranstaltungen
  • Bewilligung von einmaligen, nicht budgetierten Ausgaben bis zu einem Totalbetrag von Fr. 5000.- pro Jahr

Der Vorstand kann nötigenfalls fremde Fachleute beiziehen.

Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident, oder der Vizepräsident, zusammen mit dem Aktuar, oder dem Kassier.

Für die Überprüfung der Kasse werden von der GV 2 Rechnungsrevisoren und ein Ersatz auf unbestimmte Zeit gewählt. Die Revisoren prüfen die gesamte Rechnungs- führung und unterbreiten der GV Bericht und Antrag. Die Jahresrechnung steht jedem Mitglied zur Einsichtnahme offen.

Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Pflichtenheft erfasst.

Die Mittel des Clubs bestehen aus:

  • Jahresbeiträgen der Mitglieder aller Kategorien
  • Einnahmen aus sportlichen Anlässen
  • Überschüssen aus dem Getränkeverkauf und den Clubhausvermietungen
  • Beiträgen aus dem Hallenbetrieb
  • anderweitigen Beiträgen (Gönnerbeitrag, Legate, Subventionen, etc.)

Die Betriebsrechnung für die Ballonhalle wird getrennt geführt. Die Mittel werden separat ausgewiesen. Grundlage dafür bildet das Betriebsreglement.

Die Mitgliederbeiträge richten sich nach Mitglied Kategorien gemäss Art. II 2a – 2e. In den gleichen Kategorien bezahlen alle die gleichen Beiträge, welche durch die GV festgelegt werden.

Die Generalversammlung kann auf Antrag die Übernahme von Anteilscheinen für alle Mitglieder, ausser Junioren und Passivmitgliedern, obligatorisch erklären.

Das Spiel- und Geschäftsjahr dauert jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Für Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen. Persönliche Haftung des Vorstandes oder der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Für Unfälle und Schadenereignisse jeder Art auf dem Clubareal wird jede Haftung abgelehnt, unter Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen.

Der Tennisclub Augst betrachtet sich als Dorfverein. Er ist bestrebt, seine sportlichen Aktivitäten im Rahmen des dörflichen Vereinslebens durchzuführen.

Der Tennisclub Augst fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten besonders den Tennisunterricht der Junioren und an den Schulen von Augst.

Die Auflösung des Clubs kann nur mit Dreiviertelmehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an einer eigens dazu einberufenen Generalversammlung beschlossen werden. Die Auflösungsversammlung beschliesst über die Verwendung über ein allfälliges Vereinsvermögen.

Die vorliegenden Statuten treten am 11.03.2011 gemäss Beschluss an der Generalversammlung gleichen Datums in Augst in Kraft.

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